Bis Juni 2025 müssen Unternehmen in der EU ihre Websites barrierefrei gestalten. Unser Leitfaden erklärt die BFSG- und BITV-2.0-Anforderungen und zeigt, wie Sie Ihre Website vorbereiten.
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung. Unternehmen, die ihre Websites barrierefrei gestalten, profitieren von höherem Umsatz, größerer Reichweite und geringeren rechtlichen Risiken.
Ab Juni 2025 müssen Websites in Deutschland barrierefrei sein. Dieser Beitrag zeigt, was Unternehmen und Einrichtungen wissen müssen, um die BITV 2.0 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen.